Auf B2-Niveau lernen Sie Funktionsverbgefüge (FVG) — feste Verbindungen aus einem bedeutungsschwachen Verb und einem Nomen, die zusammen eine neue Bedeutung bilden. Sie sind typisch für formale, amtliche und wissenschaftliche Texte: eine Entscheidung treffen statt einfach entscheiden.
Ein Funktionsverbgefüge (FVG) ist eine feste Verbindung aus einem Funktionsverb und einem Nomen (oft mit Präposition). Das Funktionsverb ist bedeutungsschwach – es verliert seine ursprüngliche Bedeutung und dient nur noch als grammatischer Träger (für Tempus, Modus, Person). Die eigentliche Bedeutung steckt im Nomen.
Funktionsverbgefüge folgen zwei Grundmustern:
| Muster | Struktur | Beispiele |
|---|---|---|
| Verb + Akkusativ-Nomen | Funktionsverb + (Artikel +) Nomen | eine Frage stellen, einen Beitrag leisten, eine Entscheidung treffen |
| Verb + Präposition + Nomen | Funktionsverb + Präp. + (Artikel +) Nomen | in Betracht ziehen, zur Verfügung stellen, in Anspruch nehmen |
Die folgenden Funktionsverben kommen in den meisten FVG vor. Lernen Sie sie zusammen mit ihren typischen Nomen:
| Funktionsverb | Beispiel-FVG | = einfaches Verb |
|---|---|---|
| bringen | in Ordnung bringen, zum Ausdruck bringen | ordnen; ausdrücken |
| kommen | zur Sprache kommen, zum Einsatz kommen | besprochen werden; eingesetzt werden |
| stellen | eine Frage stellen, zur Verfügung stellen | fragen; bereitstellen |
| stehen | zur Verfügung stehen, unter Druck stehen | verfügbar sein; bedrängt sein |
| nehmen | in Anspruch nehmen, Rücksicht nehmen | beanspruchen; berücksichtigen |
| treffen | eine Entscheidung treffen, Maßnahmen treffen | entscheiden; handeln |
| geraten | in Gefahr geraten, unter Druck geraten | gefährdet werden; bedrängt werden |
| setzen | in Kraft setzen, in Bewegung setzen | einführen; bewegen |
| geben | Auskunft geben, den Anstoß geben | informieren; anregen |
| üben | Kritik üben, Einfluss üben | kritisieren; beeinflussen |
Auf B2-Niveau ist eine wichtige Unterscheidung zu lernen: Manche FVG drücken eine aktive Handlung aus (jemand tut etwas), andere eine passive Bedeutung (etwas geschieht, ohne dass ein Handelnder genannt wird).
Jedes Funktionsverbgefüge lässt sich durch ein einfaches Verb umschreiben. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Paare:
| Funktionsverbgefüge | Einfaches Verb |
|---|---|
| eine Entscheidung treffen | entscheiden |
| in Betracht ziehen | berücksichtigen / beachten |
| zur Verfügung stellen | bereitstellen |
| Einfluss nehmen | beeinflussen |
| in Frage stellen | bezweifeln |
| zum Ausdruck bringen | ausdrücken |
| Kritik üben | kritisieren |
| in Anspruch nehmen | nutzen / beanspruchen |
| in Kraft treten | gültig werden |
| Rücksicht nehmen | berücksichtigen |
Funktionsverbgefüge gehören zum formellen Register der deutschen Sprache. Sie klingen sachlicher und distanzierter als einfache Verben und sind deshalb typisch für:
Ein Funktionsverbgefüge besteht aus einem Verb, das seine ursprüngliche Bedeutung weitgehend verloren hat (Funktionsverb), und einem Nomen, das die Hauptbedeutung trägt: eine Frage stellen = fragen, Kritik üben = kritisieren. Das Verb «funktioniert» nur als grammatischer Träger.
FVG sind typisch für formale und offizielle Sprache (Verwaltung, Wissenschaft, Nachrichten). Sie ermöglichen Differenzierung: eine Entscheidung treffen (neutral) vs. eine Entscheidung fällen (endgültig). Außerdem ermöglichen sie Passiv-ähnliche Bedeutung: zur Diskussion stehen (= diskutiert werden).
Aktive FVG (Verben: stellen, bringen, nehmen, treffen): eine Frage stellen = fragen, in Gang bringen = starten. Passive FVG (Verben: stehen, kommen, geraten, finden): zur Diskussion stehen = diskutiert werden, in Gefahr geraten = gefährdet werden.
Die wichtigsten Funktionsverben sind: bringen, kommen, stellen, stehen, nehmen, treffen, geraten, ziehen, setzen, leisten, üben, finden, geben. Sie verbinden sich mit Nomen oft über Präpositionen: in Betracht ziehen, zur Verfügung stellen, in Anspruch nehmen.